1. Der Mieter verpflichtet sich zu sorgfältigem Umgang mit
dem Mietobjekt. Durch unsachgemässe Handhabung entstandene oder
mutwillig verursachte Schäden am Mietobjekt werden in Rechnung gestellt.
Alle
anderen Schadenereignisse am Mietobjekt müssen sofort dem Vermieter
gemeldet werden und sind durch die Maschinenbruchversicherung der Firma
Marte Kleinkrane gedeckt.
2. Unsere Krane dürfen nur von ausgebildetem Personal bedient werden (Kranführerprüfung nach Art. 2, 5 und 7
der Kranverordnung)
Die Verordnung
über die sichere Verwendung von Kranen finden Sie auf der Webseite
www.admin.ch.
Weitere Bedingungen als PDF